Mindestlohn - Nachweisplichten und Gefahren für den Arbeitgeber war das Thema einer Veranstaltung, welche die selbständigen Sozialdemokraten im Nürnberger Land organisiert hatten.
" Wir sind für den Mindestlohn", betonte stellvertretende Vorsitzende Sabine Raschendorfer zu Beginn ganz deutlich, "weil er nicht nur sozial gerecht, sondern auch wirtschaftlich vernünftig ist."
Vor allem um die Unwägbarkeiten und Fallstricke gehe es in der Infoveranstaltung, die selbständige Unternehmer bei diesem Gesetz, das seit 01. Januar in Kraft ist, zu beachten haben.
Dr. Ulrich Nickl, Jurist und Fachanwalt für Steuern, stellte zu Beginn auch klar, dass es ihm nicht um eine politische Diskussion gehe, sondern um die damit verbundenen Fakten für den Arbeitgeber. "Das Gesetzt ist nun da und dafür, dass so darum gekämpft wurde, ist es einfach schlecht gemacht, " führte er zu Beginn aus. Es sind mehr Unsicherheiten geschaffen worden, weil klare Regelungen für die Anwendung fehlen, während auf der anderen Seite klare Sanktionen für Verfehlungen genannt sind. In seinem sehr anschaulichen und praxisnahen Vortrag ging der Rechtsanwalt dann auf die einzelnen Aspekte des Gesetzes ein, die für Arbeitgeber relevant sind, z.B. die Dokumentationspflicht, die Haftung durch den Unternehmer oder der Umgang mit Arbeitszeitkonten. Bei diesem Gesetz sind sowohl Arbeitsgerichte als auch sozial Gerichtsbarkeiten involviert, weshalb Nickls Fazit für die anwesenden Selbständigen lautete: "Seien Sie nicht zu sorglos! Es gibt Kontrollmitteilungen der Rentenversicherung an die Bundeszollverwaltung."
Rudi Kettel, Vorsitzender der Bezirks AGS, bedankte sich für die deutlichen Worte und die hilfreichen Ausführungen. Er wies daraufhin, dass die AGS bereits über den Landesvorstand zur Nachbesprechung des Gesetzes Hinweise gegeben hat. Die anschließende Diskussion machte deutlich wie viele überraschende Erkenntnisse sich für die Teilnehmer ergeben hatten.