Antrag zum Sonderparteitag am 21.01.2018

18. Januar 2018

Der Unterbezirk Nürnberger Land hat sich in seiner letzten Konferenz, bei der auch die Ortsvereine vertreten waren, für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen ausgesprochen. Das Sondierungspapier ist nach Auffassung des UB noch kein Koalitionsvertrag, sondern eine Grundlage für die kommenden Verhandlungen. Daher sieht der UB noch einen Bedarf für Konkretisierungen und Veränderungen in den Ergebnissen der Sondierungsgespräche. Zum Parteitag am 21. Januar 2018 hat der Unterbezirk daher einen entsprechenden Antrag gestellt, der im Wortlaut nachstehend aufgeführt ist.

Antrag zur Beratung der Aufnahme von weiteren Verhandlungen

Wir erwarten von der Parteiführung, dass sie die Dinge beim Namen nennt und Sachlagen nicht beschönigt. Das Sondierungspapier ist eine Arbeitspapier, in dem die SPD keine der zentralen Forderungen aus dem Wahlkampf umsetzen konnte. Daher ist es nicht „hervorragend“ wie auf der Pressekonferenz gesagt wurde, sondern ein Kompromiss der viele Kröten und saure Äpfel enthält.

Wenn man das Sondierungspapier intensiv liest, entdeckt man die zahlreichen kleinen Punkte, die von der SPD gesetzt wurden. Es gibt aber Punkte, die mit den Werten der SPD nicht in Einklang gebracht werden können.

Für den demokratischen Prozess im deutschen Bundestag halten wir es für wichtig, dass alle Punkte, die nicht im Koalitionsvertrag geregelt sind, frei verhandelt werden können und keine zwangsweise Abstimmung gemeinsam mit der CDU/CSU erfolgt. (S.28)

Auch wenn es sich um ein Kompromiss-Papier handelt, fordern wir zum Koalitionsvertrag folgende Punkte im Sinne der SPD zu konkretisieren: - Das 3-Säulen-Modell für die Rente (S.13): Da die Riester-Rente gefloppt ist, sollte die betriebliche Säule gestärkt werden. - Die Mütterrente (S.13) soll staatlich finanziert werden und nicht aus der Rentenkasse. Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass Frauen mit weniger als drei Kindern auch Mütter sind. - Anker-Zentren für Flüchtlinge (S.21): Es ist gut, wenn die beteiligten Behörden zusammenarbeiten und räumlich nah beieinander angesiedelt sind. Allerdings gibt es keinen Grund die Geflüchteten konzentriert unterzubringen und über die Jahre bis zur Entscheidung festzuhalten anstatt sie dezentral unterzubringen. - Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz (S.20): Nach Expertenmeinung ist die Zahl 1.000 pro Monat als zu niedrig angesetzt. Außerdem sehen wir keinen Zusammenhang in diesem Punkt zu der Unterstützung von Italien und Griechenland in der Aufnahme von Geflüchteten. Dies steht auch im Widerspruch zu den Zielen für ein gutes europäisches Miteinander der ersten Seiten.

Wir begrüßen es, dass nach zwei Jahren eine „Inventur“ gemacht wird und man die Segel gegebenenfalls neu setzen kann. Wir erwarten, dass innerhalb der ersten Hälfte der Legislatur folgende Punkte umgesetzt oder zumindest mit konkretem Zeitplan angefangen wurden: - Einführung der Finanztransaktionssteuer (S.15) - Kohleausstieg (S.24) - Verbot von Glyphosat (S.23) - Verbesserung des ÖPNV und Infrastruktur für alternative Antriebe (S.8). Wobei sich alternative Antriebe nicht auf die E-Moblität beschränken sollten. - Schonvermögen nach SGB II erhöhen (S.8) - Teilzeitbefristungskonzept (S.9) - Evaluation des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - adäquate Finanzierung von Frauenhäusern (S.11) - Schaffung von Wohnraum (S.22) und einem echten sozialen Wohnungsbau - Kommission für gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum (S.23) soll Ergebnisse und erste Maßnahmen vorlegen

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